Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bestrebt, unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Personen mit Behinderungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für notare-feist-kristic.de.
Unsere Website erfüllt die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland, das auf der EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) basiert.

Barrierefreie Funktionen unserer Website

Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, darunter:
Alternativtexte für Bilder, die von Screenreadern gelesen werden können.
  • Vollständige Navigation über die Tastatur ohne Maus erforderlich.
  • Verständliche und klare Sprache zur besseren Lesbarkeit.
  • Farbkontraste, die den Mindestanforderungen für normale und große Schriftgrößen entsprechen.
  • Fokus-Markierungen für klickbare Elemente.
  • Untertitel für Videos sowie die Möglichkeit, Video-Inhalte zu pausieren, abzuspielen oder zu stoppen.
  • Vermeidung von blinkenden oder stark flackernden Inhalten.
  • Ein zusätzliches Accessibility-Plugin, das die Anpassung von Schriftgrößen, Kontrasten und anderen Aspekten ermöglicht.
  • Kompatibilität mit Screenreader-Software und regelmäßige
  • Tests mit:
    • Accessibility Checker
    • AccessiBe
    • Silktide

Bekannte Einschränkungen & Maßnahmen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Derzeit gibt es keine bekannten Einschränkungen.

Feedback & Kontakt

Falls Sie beim Besuch unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
in**@******************ic.de
oder
+49 821 34589-0

Durchsetzung & Schlichtung

Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden:
Schlichtungsstelle BGG – Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Letzte Überprüfung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2025 überprüft und aktualisiert.